Leasingrecht

Eine kompetente und effiziente Rechtsberatung setzt Spezialisierung voraus.

 

Wir beraten und vertreten seit mehr als 25 Jahren Leasinggesellschaften und Factoringunternehmen gerichtlich und außergerichtlich.

Bei der Gründung des Interessenverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (IDL) im Jahre 1989 wurde Rechtsanwalt Francke Mitglied dieses ersten Zusammenschlusses kleiner und mittlerer Leasing-Unternehmen.

 

Die Mitgliedschaft im Wirtschaftsverband der Leasingunternehmen wurde auch nach der Verschmelzung des IDL mit dem Bundesverband deutscher Leasinggesellschaften zum heutigen „Bundesverband Deutscher Leasing Unternehmen e.V.“ (BDL) aufrechterhalten.

Durch die kontinuierliche Mitarbeit im Rechtsausschuss des BDL und regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen erfolgt ein ständiger Informationsaustausch mit den Spezialisten der Branche über die besonderen wirtschafts- und steuerrechtlichen Probleme dieses Wirtschaftszweiges.

 

Unsere Mitgliedschaft im Eurojuris-Verband gewährleistet deutschland- und europaweit eine qualifizierte Terminsvertretung
vor den örtlichen Gerichten.

 

Mit knapp 750 Mitgliedern in Deutschland und assoziierten Mitgliedern an den weltweit bedeutendsten Wirtschaftsstandorten ist Eurojuris Deutschland e.V. das größte internationale Rechtsanwaltsnetzwerk Europas.

 

Über Eurojuris International E.W.I.V. und durch den Einsatz moderner Kommunikationstechnik können wir für unsere Mandanten auf das Wissen von mehr als 5.500 Rechtsanwälten weltweit zugreifen. Innerhalb dieses Dachverbandes sind Rechtsanwaltskanzleien in 650 europäischen Städten in 19 Ländern Europas organisiert. Weitere 70 Länder werden innerhalb der Vereinigung durch assoziierte Mitglieder vertreten.

 

 

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